Deinen Punktestand in Flensburg fragst du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab, und zwar kostenlos. Das geht online mit der Online-Ausweisfunktion, schriftlich per Post oder persönlich vor Ort in Flensburg. Die Auskunft zeigt dir, welche Entscheidungen im Fahreignungsregister gespeichert sind und wie viele Punkte du aktuell hast.
Was ist das Fahreignungsregister und warum solltest du es kennen?
Das Fahreignungsregister (FAER) ist das zentrale Register für Verkehrsverstöße, das das KBA in Flensburg führt. Dort werden nach Angaben des KBA rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert und nach Art und Schwere mit Punkten bewertet.
Kennen solltest du deinen Stand, weil die Punkte über Maßnahmen bis hin zur Entziehung entscheiden. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis nach § 4 StVG zwingend entzogen, eine Neuerteilung gibt es dann in der Regel nur mit MPU. Wer seinen Stand früh kennt, kann bei 1 bis 5 Punkten noch gegensteuern.
Wie fragst du deinen Punktestand online ab?
Online fragst du deinen Punktestand über die Online-Registerauskunft des KBA ab, mit deinem Online-Ausweis. Die Auskunft erhältst du am Ende als PDF zum Herunterladen. Laut KBA brauchst du dafür:
- ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser für den PC,
- einen Online-Ausweis mit selbstgewählter sechsstelliger PIN,
- eine Software zum Auslesen des Ausweises, zum Beispiel die AusweisApp.
Der Ablauf hat nach Darstellung des KBA sechs Schritte:
- Startseite der Online-Registerauskunft aufrufen.
- Die gewünschte Auskunft auswählen, hier das Fahreignungsregister.
- Auf „weiter mit BundID“ klicken und per Kontoanmeldung oder Gastzugang ein Ausweisdokument wählen.
- Gegebenenfalls der Einwilligungserklärung zustimmen und dich in der AusweisApp identifizieren.
- Nach der PIN-Eingabe zum Antrag weitergehen und deine Daten prüfen.
- Die Registerauskunft als PDF herunterladen.
Rechtsgrundlage ist § 30 Abs. 8 StVG. Danach erhältst du auf Antrag unentgeltlich Auskunft über den Inhalt des Registers und die Anzahl deiner Punkte. Die elektronische Auskunft ist ausdrücklich vorgesehen, wenn du den Antrag mit dem elektronischen Identitätsnachweis stellst.
Wie geht die Abfrage per Post oder vor Ort?
Per Post fragst du deinen Punktestand mit dem Antragsvordruck des KBA ab. Du druckst das Formular aus, füllst es aus, unterschreibst es und schickst es mit einem Identitätsnachweis an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Als Identitätsnachweis nennt das KBA eine Kopie der Vorder- und Rückseite deines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Alternativ kannst du deine Unterschrift auf dem Formular amtlich beglaubigen lassen.
Vor Ort bekommst du die Auskunft im Auskunftspavillon des KBA in der Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Dort legst du einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder behördlichen Dienstausweis vor.
| Weg | Was du brauchst | Kosten |
|---|---|---|
| Online | Online-Ausweis mit PIN, NFC-Smartphone oder Kartenleser, AusweisApp | kostenlos |
| Per Post | ausgefülltes Formular, Unterschrift, Ausweiskopie oder beglaubigte Unterschrift | kostenlos |
| Vor Ort in Flensburg | gültiger Personalausweis, Reisepass oder Dienstausweis | kostenlos |
Hinweis: Die Auskunft beim KBA ist gebührenfrei. Wenn dir jemand eine kostenpflichtige „Punkteabfrage“ anbietet, bekommst du dieselbe Auskunft direkt beim KBA ohne Gebühr.
Was steht in der Auskunft und wie liest du sie?
In der Auskunft stehen die zu deiner Person gespeicherten Einträge aus dem Fahreignungsregister und dein aktueller Punktestand. Welche Maßnahmen aus dem Punktestand folgen, legt nicht das KBA fest. Dafür sind laut KBA die Fahrerlaubnisbehörden zuständig.
Zum Einordnen hilft die Stufenskala des Fahreignungs-Bewertungssystems nach § 4 StVG:
| Punktestand | Stufe | Folge |
|---|---|---|
| 1–3 | Vormerkung | keine Maßnahme |
| 4–5 | Ermahnung | schriftliche Ermahnung, Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar |
| 6–7 | Verwarnung | schriftliche Warnung vor dem Entzug |
| 8 | Entziehung | Fahrerlaubnis wird entzogen, Neuerteilung in der Regel mit MPU |
Pro Tat gibt es 1 Punkt für eine schwere Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel 21 km/h zu schnell oder das Handy am Steuer. 2 Punkte gibt es für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder für Straftaten ohne Entziehung. 3 Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung, etwa eine Trunkenheitsfahrt mit Entzug der Fahrerlaubnis. Mehr zu den Folgen hoher Punktestände steht auf der Seite MPU wegen Punkten.
Wann werden Punkte wieder gelöscht?
Punkte werden nach festen Tilgungsfristen aus § 29 StVG gelöscht, die sich nach der Schwere des Verstoßes richten. Jeder Eintrag tilgt seit dem 1. Mai 2014 unabhängig. Neue Taten verlängern die Frist alter Einträge also nicht mehr.
| Eintrag | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2 Jahre und 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten, Straftat ohne Entziehung | 5 Jahre |
| Straftat mit Entziehung oder isolierter Sperre | 10 Jahre |
Die Frist beginnt nach § 29 Abs. 4 StVG grundsätzlich mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tattag. Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt sie nach § 29 Abs. 5 StVG erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber 5 Jahre nach Rechtskraft. Nach Eintritt der Tilgungsreife gilt für viele Einträge noch eine Überliegefrist von 1 Jahr, erst dann wird gelöscht.
Ist ein Eintrag gelöscht, darf er dir nicht mehr vorgehalten und nicht zu deinem Nachteil verwertet werden (§ 29 Abs. 7 StVG). Welche Fristen für dich konkret gelten, kannst du auf der Seite MPU-Fristen nachlesen oder bei Unklarheiten von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.
Was bedeutet dein Punktestand für eine mögliche MPU?
Dein Punktestand bedeutet für die MPU vor allem eines: Bei 8 Punkten verlierst du die Fahrerlaubnis, und für die Neuerteilung wird in der Regel eine MPU verlangt. Die Sperre beträgt dann mindestens 6 Monate. Den Antrag auf Neuerteilung solltest du früh stellen, als Richtwert etwa 3 Monate vor Ablauf.
Vorher kannst du noch handeln. Ein Fahreignungsseminar nach § 4a StVG baut 1 Punkt ab, allerdings nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und nur einmal in 5 Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Abbau mehr möglich. Wie das Seminar abläuft, erklärt der Ratgeber Fahreignungsseminar: Punkte abbauen.
Die Behörde entscheidet im Einzelfall und schaut nicht nur auf die Zahl, sondern auch auf die Art der Taten. Nach einer bestandenen MPU im Punkte-Fall wird der Punktestand auf 0 gesetzt. Eine Punkte-MPU verlangt in der Regel keinen Abstinenznachweis, es geht um Einstellung und Verhalten im Verkehr.
Was du jetzt tun kannst
- Auskunft beim KBA anfordern, am schnellsten online mit dem Online-Ausweis, sonst per Post oder vor Ort.
- Einträge prüfen: Welche Entscheidung, wie viele Punkte, seit wann rechtskräftig?
- Tilgungsdaten ausrechnen und notieren, wann welcher Eintrag voraussichtlich wegfällt.
- Bei 1 bis 5 Punkten ein Fahreignungsseminar erwägen, solange der Abbau noch möglich ist.
- Bei 6 oder mehr Punkten oder einer drohenden Entziehung früh mit der Vorbereitung beginnen und die passende Vorbereitung finden.
Häufige Fragen
Kostet die Punkteabfrage in Flensburg etwas?
Nein, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos. Das gilt online, per Post und vor Ort, und ist in § 30 Abs. 8 StVG so geregelt.
Kann ich meine Punkte ohne Online-Ausweis abfragen?
Ja, ohne Online-Ausweis nutzt du den schriftlichen Weg. Du schickst das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit einer Kopie von Vorder- und Rückseite deines Ausweises an das KBA in Flensburg. Alternativ gehst du persönlich zum Auskunftspavillon.
Erfahre ich aus der Auskunft, welche Maßnahme mir droht?
Die Auskunft zeigt deine Einträge und deinen Punktestand, legt aber keine Maßnahme fest. Ermahnung, Verwarnung oder Entziehung ergreift die Fahrerlaubnisbehörde. Die Stufen nach § 4 StVG helfen dir beim Einordnen.
Wird bei einer Trunkenheitsfahrt anders getilgt?
Ja, eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis hat eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Die Frist beginnt dann erst mit der Neuerteilung, spätestens aber 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung.


