Die Neuerteilung des Führerscheins beantragst du bei der Fahrerlaubnisbehörde, als Richtwert etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Die Behörde prüft den Antrag und ordnet bei Eignungszweifeln eine MPU an. Weil Bearbeitung und Begutachtung Zeit brauchen, ist ein früher Antrag der wichtigste Hebel für einen nahtlosen Übergang.
Wann solltest du die Neuerteilung beantragen?
Die Neuerteilung solltest du als Richtwert etwa 3 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen, eher früher als später. Die Behörde braucht Zeit für die Bearbeitung, und wenn sie eine MPU anordnet, kommen Termin und Gutachten noch dazu.
Die Sperrfrist legt bei einer gerichtlichen Entziehung das Gericht fest. Nach § 69a Abs. 1 StGB beträgt sie 6 Monate bis 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Bei einer Entziehung wegen 8 Punkten darf die neue Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 10 StVG frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden.
Wichtig: Der Antrag selbst ist nur ein Baustein. Wenn ein Abstinenznachweis über 6 oder 12 Monate nötig ist, bestimmt dieser Zeitraum deinen Zeitplan weit stärker als der Antragstermin. Mehr zu den zeitlichen Eckpunkten findest du unter MPU-Fristen.
Wie läuft es vom Entzug bis zur Neuerteilung ab?
Der Weg vom Entzug bis zur Neuerteilung folgt in den meisten Fällen denselben Stationen. Die Tabelle zeigt die typische Reihenfolge und wer jeweils zuständig ist.
| Schritt | Was passiert | Zuständig |
|---|---|---|
| 1. Anlass | Fahrt, Tat oder ärztliche Meldung wird bekannt | Polizei, Gericht, Behörde |
| 2. Entziehung und Sperre | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist nach § 69/69a StGB oder Entzug durch die Behörde | Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde |
| 3. Akteneinsicht | Fragestellung und vorgeworfene Tatsachen kennenlernen | Du bzw. dein Anwalt |
| 4. Abstinenz starten | Nur wenn gefordert, 6 oder 12 Monate, sofort beginnen | Du, akkreditiertes Labor |
| 5. Vorbereitung | Beratung, Verkehrstherapie, Gespräch vorbereiten | Du, Berater:in |
| 6. Antrag auf Neuerteilung | Richtwert etwa 3 Monate vor Sperrablauf | Fahrerlaubnisbehörde |
| 7. MPU-Anordnung | Behörde legt die konkrete Fragestellung fest | Fahrerlaubnisbehörde |
| 8. MPU | Untersuchung bei frei gewählter Begutachtungsstelle | Begutachtungsstelle (BfF) |
| 9. Gutachten einreichen | Positives Gutachten vorlegen, Vorlage ist freiwillig | Du |
| 10. Neuerteilung | Fahrerlaubnis wird wieder erteilt | Fahrerlaubnisbehörde |
Warum Schritt 3 so wichtig ist, erklärt der Ratgeber Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle.
Was gilt, wenn du deinen Führerschein noch hast?
Wenn du deinen Führerschein noch hast, geht es nicht um eine Neuerteilung, sondern um einen Eignungsnachweis innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist. Erbringst du ihn nicht rechtzeitig, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
In diesem Fall zählt jede Woche. Lies die Anordnung genau, beantrage Akteneinsicht und kläre früh, ob die Frist für ein nötiges Abstinenzprogramm überhaupt ausreicht. Bei Zweifeln an der Anordnung oder der Frist ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
Wer ordnet die MPU an – das Gericht oder die Behörde?
Die MPU ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, nicht das Gericht. Das Gericht verhängt Entzug und Sperrfrist, die Behörde entscheidet später im Verfahren über die Neuerteilung, ob sie ein Gutachten verlangt.
Dabei formuliert die Behörde eine konkrete Fragestellung, die an den Anlass gebunden ist. Die Rechtsgrundlagen sind zum Beispiel § 13 FeV (Alkohol), § 13a FeV (Cannabis), § 14 FeV (Drogen) oder § 11 FeV (allgemeine Eignung). Bei Punkten ordnet die Behörde nach § 4 Abs. 10 StVG in der Regel ein Gutachten an. Das Gutachten beantwortet genau diese Frage, deshalb solltest du sie genau lesen. Ob in deinem Fall eine MPU zu erwarten ist, klärt die Seite Brauche ich eine MPU?.
Darfst du die Begutachtungsstelle selbst wählen?
Ja, du darfst die Begutachtungsstelle frei wählen, solange sie amtlich anerkannt ist. Solche Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) sind zum Beispiel TÜV, DEKRA, pima-mpu, AVUS oder ias.
Seit 2018 setzt jede Begutachtungsstelle ihre Preise selbst. Ein Vergleich kann sich daher lohnen. Die MPU selbst dauert etwa 3 bis 4 Stunden und besteht aus medizinischer Untersuchung, Leistungstest und psychologischem Gespräch. Den Ablauf im Detail findest du unter MPU-Ablauf.
Wie nutzt du die Zeit zwischen Antrag und MPU?
Die Zeit zwischen Antrag und MPU nutzt du am besten für eine gründliche Vorbereitung. Eine typische Vorbereitung umfasst 10 bis 12 Sitzungen à 60 Minuten, meist einmal pro Woche über 2 bis 3 Monate. Je nach Fall kann es mehr oder weniger sein.
Wenn ein Abstinenznachweis gefordert ist, muss er bis zur MPU lückenlos vorliegen. Er läuft über ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor mit unangekündigten Terminen. Ein verpasster Termin oder ein positiver Wert kann das ganze Programm entwerten, dann beginnt der Zeitraum von vorn. Ziel der Vorbereitung ist echte Aufarbeitung: Ursachen verstehen, Verhalten nachweisbar ändern und das Gespräch mit ehrlichen, zur Akte passenden Angaben führen.
Musst du das Gutachten bei der Behörde einreichen?
Nein, die Vorlage des Gutachtens ist freiwillig. Ein negatives Gutachten musst du nicht einreichen. Es bleibt der Behörde unbekannt, denn nur das eingereichte Gutachten zählt.
Ein positives Gutachten reichst du bei der Führerscheinstelle ein. Danach wird die Fahrerlaubnis wieder erteilt. War der Anlass ein Punkte-Entzug, wird dein Punktestand im Fahreignungsregister nach bestandener MPU auf 0 gesetzt. Beachte, dass Behörden ein Gutachten praktisch meist nur etwa 1 bis 3 Jahre akzeptieren, obwohl es kein gesetzliches Verfallsdatum gibt.
Was kostet die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?
Die Wiedererteilung durch die Behörde kostet als Richtwert etwa 140 bis 260 €. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten, wenn eine MPU angeordnet wird.
| Kostenblock | Richtwert 2026 |
|---|---|
| Wiedererteilung (Behörde) | ca. 140–260 € |
| Gutachten Alkohol/Drogen | ca. 550–750 € |
| Gutachten Punkte | ca. 400–650 € |
| Abstinenznachweise gesamt | ca. 200–900 € |
| Vorbereitung/Beratung | ca. 50–2.000 € |
| Gesamt realistisch | ca. 1.500–4.000 € |
Die Spannen hängen vor allem von Abstinenzdauer und Umfang der Vorbereitung ab. Eine ausführliche Übersicht bietet die Seite MPU-Kosten.
Was du jetzt tun kannst
- Ende der Sperrfrist notieren und den Antragstermin rund 3 Monate davor im Kalender eintragen.
- Akteneinsicht beantragen, um Fragestellung und vorgeworfene Tatsachen zu kennen.
- Abstinenzprogramm sofort starten, falls dein Anlass es erfordert.
- Offene Rechtsfragen zu Anordnung oder Fristen mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht klären.
- Vorbereitung beginnen und die passende Vorbereitung finden.
Häufige Fragen
Kann ich die Neuerteilung schon während der Sperrfrist beantragen?
Ja, der Antrag sollte sogar vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, als Richtwert etwa 3 Monate vorher. Erteilt wird die Fahrerlaubnis aber erst nach Ablauf der Sperre. Der frühe Antrag verschafft Zeit für Bearbeitung und MPU.
Wie lange dauert die MPU selbst?
Die Untersuchung dauert etwa 3 bis 4 Stunden. Sie besteht aus Fragebogen, medizinischer Untersuchung, Leistungstest und psychologischem Gespräch. Das Gespräch ist mit 45 bis 60 Minuten der wichtigste Teil.
Was passiert, wenn das Gutachten negativ ausfällt?
Ein negatives Gutachten musst du nicht einreichen, die Behörde erfährt davon nichts. Sinnvoll ist dann eine ehrliche Ursachenanalyse und eine echte Aufarbeitung, bevor du die MPU wiederholst.
Werden meine Punkte bei der Neuerteilung gelöscht?
Bei einem Punkte-Anlass wird der Stand im Fahreignungsregister nach bestandener MPU auf 0 gesetzt. Bei anderen Anlässen gelten die Tilgungsfristen nach § 29 StVG.


