Startseite / Ratgeber / Recht & Fristen

Kurs nach § 70 FeV: Wann ersetzt er eine erneute MPU?

Ein Kurs nach § 70 FeV kann eine erneute MPU ersetzen, wenn das Gutachten ihn empfiehlt und die Behörde zustimmt. Die 4 Voraussetzungen im Überblick.

Titelbild: Kurs nach § 70 FeV: Wann ersetzt er eine erneute MPU?

Kurz gesagt

Ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV ersetzt eine erneute MPU, wenn vier Voraussetzungen aus § 11 Abs. 10 FeV erfüllt sind: anerkannter Kurs, Empfehlung im MPU-Gutachten, kein Führerschein im Besitz und Zustimmung der Behörde vor Kursbeginn. Dann genügt in der Regel die Teilnahmebescheinigung statt eines neuen Gutachtens. Bei MPUs wegen Punkten, Verkehrsverstößen oder Straftaten nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV ist dieser Weg ausgeschlossen.

Was ist ein Kurs nach § 70 FeV?

Ein Kurs nach § 70 FeV ist ein amtlich anerkannter Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Die Träger solcher Kurse werden von der zuständigen Behörde anerkannt, wenn sie die Voraussetzungen der Anlage 15 FeV erfüllen. Die Anerkennung ist auf längstens 10 Jahre befristet (§ 70 Abs. 4 FeV).

Der Kurs ist kein allgemeines Vorbereitungsangebot. Er setzt dort an, wo ein MPU-Gutachten bereits Eignungsmängel festgestellt hat, die sich durch einen Kurs beheben lassen. Typisch ist ein grenzwertiges Ergebnis: Das Gutachten lautet dann nicht einfach positiv oder negativ, sondern empfiehlt eine Nachschulung. Ein § 70-Kurs kann ein solches „grenzwertig“ in „geeignet“ wenden.

Welche Voraussetzungen nennt § 11 Abs. 10 FeV?

§ 11 Abs. 10 FeV nennt vier Voraussetzungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Dann genügt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens:

  1. Anerkannter Kurs: Der Kurs muss nach § 70 FeV anerkannt sein.
  2. Empfehlung im Gutachten: Ein MPU-Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung sieht die Teilnahme an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme an, um deine Eignungsmängel zu beheben.
  3. Kein Führerschein: Du bist nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, es geht also um die Neuerteilung.
  4. Zustimmung vor Kursbeginn: Die Fahrerlaubnisbehörde hat der Kursteilnahme zugestimmt, bevor der Kurs beginnt.

Die Reihenfolge ist entscheidend: erst Gutachten mit Kursempfehlung, dann Zustimmung der Behörde, dann Kursbeginn. Wer ohne Zustimmung startet, riskiert, dass der Kurs nicht als Ersatz für eine neue MPU gilt.

Für welche MPU-Anlässe gilt der Kurs nicht?

Der Kurs nach § 70 FeV gilt nicht für alle Anlässe. Nach § 11 Abs. 10 Satz 2 FeV ist der Weg ausgeschlossen, wenn die MPU angeordnet wurde:

  • nach § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG, also im Zusammenhang mit dem Punktesystem,
  • nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV, also wegen erheblicher oder wiederholter Verkehrsverstöße oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit Straßenverkehr oder Kraftfahreignung, etwa bei Aggressionspotenzial.

Praktisch kommt der Kurs damit vor allem bei MPUs wegen Alkohol (§ 13 FeV) oder Drogen (§ 14 FeV) in Betracht. Ob er in deinem Fall möglich ist, ergibt sich aus der Anordnung und dem Gutachten. Mehr zu diesen Anlässen findest du auf der Seite MPU wegen Alkohol.

Wie läuft der Weg über den § 70-Kurs ab?

Der Weg über den § 70-Kurs folgt einer festen Reihenfolge. Er beginnt nicht mit dem Kurs, sondern mit dem Gutachten:

  1. MPU absolvieren: Das Gutachten stellt Eignungsmängel fest, empfiehlt aber ausdrücklich die Teilnahme an einem Kurs dieser Art.
  2. Gutachten einreichen: Damit die Behörde zustimmen kann, muss sie das Gutachten kennen.
  3. Zustimmung einholen: Die Behörde stimmt der Kursteilnahme vor Kursbeginn zu.
  4. Anerkannten Kurs belegen: Kurs bei einem nach § 70 FeV anerkannten Träger buchen.
  5. Vollständig teilnehmen: Der Kursleiter muss die Bescheinigung verweigern, wenn du nicht an allen Sitzungen teilgenommen oder Kursaufgaben verweigert hast (§ 11 Abs. 11 FeV).
  6. Teilnahmebescheinigung vorlegen: Sie enthält deine Personalien, das Seminarmodell sowie Umfang und Dauer und ist von Kursleiter und Teilnehmer unterschrieben.

Ein negatives Gutachten ohne Kursempfehlung öffnet diesen Weg nicht. Dann bleibt in der Regel nur, die Ursachen aufzuarbeiten und die MPU zu wiederholen. Wie das gelingt, zeigt der Ratgeber MPU zweiter Versuch.

Wie unterscheidet sich der § 70-Kurs von anderen Maßnahmen?

Der § 70-Kurs wird oft mit anderen Kursen und Seminaren verwechselt. Die wichtigsten Unterschiede:

MaßnahmeRechtsgrundlageZweck
Kurs zur Wiederherstellung der Eignung§ 70, § 11 Abs. 10 FeVErsetzt nach Kursempfehlung im Gutachten eine erneute MPU
Verkehrspsychologische Beratung§ 71 FeVAnerkannte Beratung, Bezug § 2a StVG, v. a. Fahranfänger
Nachschulung vor Gericht§ 69a Abs. 7 StGBKann helfen, die gerichtliche Sperre vorzeitig aufheben zu lassen
Fahreignungsseminar (FES)§ 4a StVGBaut 1 Punkt ab, nur bei 1 bis 5 Punkten
Verkehrstherapiefreiwillige MaßnahmeIntensive Begleitung bei Abhängigkeit oder Wiederholung

Besonders häufig ist die Verwechslung mit der Nachschulung nach § 69a Abs. 7 StGB. Sie betrifft nur die gerichtliche Sperrfrist, nicht die MPU der Behörde. Details dazu im Ratgeber Sperrfrist verkürzen durch Nachschulung. Einen Überblick über alle Vorbereitungsformen gibt die Seite MPU-Vorbereitung.

Lohnt sich der Kurs statt einer neuen MPU?

Der Kurs lohnt sich, wenn dein Gutachten ihn empfiehlt, weil du damit eine komplette Wiederholung der MPU vermeiden kannst. Statt einer erneuten Begutachtung mit Gebühr, Termin und neuer Vorbereitung genügt in der Regel die Teilnahmebescheinigung.

Einen Kurs „auf Vorrat“ zu machen, bringt dagegen nichts. Ohne Empfehlung im Gutachten und ohne Zustimmung der Behörde ersetzt er keine MPU. Was du bei einem negativen Ergebnis tun kannst, erklärt die Seite MPU durchgefallen.

Was du jetzt tun kannst

  1. Gutachten genau lesen: Steht dort eine ausdrückliche Empfehlung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung?
  2. Anlass prüfen: Wurde die MPU wegen Alkohol oder Drogen angeordnet und nicht nach § 4 StVG oder § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV?
  3. Zustimmung der Behörde einholen, bevor du einen Kurs buchst.
  4. Anerkannten Träger wählen und an allen Sitzungen teilnehmen.
  5. Bei negativem Ergebnis ohne Empfehlung die Wiederholung planen: passende Vorbereitung finden.

Häufige Fragen

Kann ich einen § 70-Kurs machen, solange ich noch einen Führerschein habe?

Nein, nach § 11 Abs. 10 FeV darf der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sein. Auch § 70 Abs. 1 FeV sieht vor, dass nur Personen ohne Fahrerlaubnis in die Kurse aufgenommen werden. Der Weg betrifft also die Neuerteilung.

Gibt es den § 70-Kurs auch bei einer MPU wegen Punkten?

Nein, bei einer MPU nach § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG ist der Ersatz durch eine Teilnahmebescheinigung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für MPUs wegen Verkehrsverstößen oder Straftaten nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV.

Was passiert, wenn ich eine Kurssitzung verpasse?

Dann muss der Kursleiter die Teilnahmebescheinigung verweigern, wenn du nicht an allen Sitzungen teilgenommen hast. Ohne Bescheinigung ersetzt der Kurs keine MPU. Kläre Termine deshalb vor der Buchung.

Garantiert die Teilnahmebescheinigung den Führerschein?

Nein, eine Garantie gibt es nicht. Nach § 11 Abs. 10 FeV genügt die Bescheinigung in der Regel als Nachweis statt eines neuen Gutachtens. Die Entscheidung über die Neuerteilung trifft die Fahrerlaubnisbehörde.

Der große ÜberblickSperrfrist, Tilgung und Fristen rund um die MPU – verständlich erklärt

Weiterlesen