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MPU wegen Alkohol: Promillegrenzen, Abstinenz und Vorbereitung

Kurz gesagt

Eine MPU wegen Alkohol brauchst du, wenn du mit 1,6 ‰ oder mehr gefahren bist, wiederholt unter Alkohol aufgefallen bist oder Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen. Rechtsgrundlage ist § 13 FeV. Schon ab 1,1 ‰ ist eine MPU möglich, wenn du trotz des hohen Werts keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast.

Ab wann droht eine MPU wegen Alkohol?

Eine MPU wegen Alkohol droht nach § 13 FeV vor allem dann, wenn du ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 ‰ oder mehr geführt hast. Das ist der klarste und häufigste Fall. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU aber auch in weiteren Konstellationen an.

  • Wiederholte Alkoholfahrten: Wer mehrfach unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist, muss auch unter 1,6 ‰ mit einer MPU rechnen.
  • Anzeichen für Alkoholmissbrauch: Liegen laut ärztlichem Gutachten Hinweise auf Missbrauch vor, kann die Behörde ein Gutachten verlangen.
  • Abhängigkeit oder früherer Entzug: Ist zu klären, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht, oder wurde die Fahrerlaubnis deshalb schon einmal entzogen, folgt ebenfalls eine MPU.

Angeordnet wird die MPU immer von der Fahrerlaubnisbehörde, nicht vom Gericht. Das Gericht verhängt Entzug und Sperrfrist, die Behörde formuliert später die konkrete Fragestellung. Wenn du unsicher bist, ob dein Fall überhaupt dazugehört, hilft dir die Übersicht Brauche ich eine MPU?.

Warum ist eine MPU schon ab 1,1 ‰ möglich?

Eine MPU ist schon ab 1,1 ‰ möglich, wenn du trotz dieses Werts keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen gezeigt hast. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, und die Rechtsprechung wurde 2026 erneut bestätigt, unter anderem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Stand 2026).

Der Gedanke dahinter heißt Giftfestigkeit. Wer mit hohem Promillewert noch unauffällig wirkt, hat sich in der Regel über längere Zeit an größere Alkoholmengen gewöhnt. Die fehlenden Ausfälle gelten deshalb als Zusatztatsache, die auf einen regelmäßig gesteigerten Konsum hindeutet.

Für das spätere Gespräch bedeutet das: Die Erzählung vom „einmaligen Ausrutscher“ ist bei hohen Werten ohne Ausfallerscheinungen praktisch chancenlos. Lies die Anordnung der Behörde deshalb genau, denn dort steht, welche Tatsachen sie zugrunde legt.

Welche Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr?

Die Promillegrenzen im Straßenverkehr reichen von 0,0 ‰ für Fahranfänger bis zur MPU-Schwelle von 1,6 ‰. Nicht jede Grenze führt automatisch zur MPU, aber jede hat eigene Folgen.

PromillewertBedeutungBezug zur MPU
0,0 ‰Grenze für Fahranfänger in der Probezeit, Fahrer unter 21 und die gewerbliche PersonenbeförderungVerstoß allein führt in der Regel noch nicht zur MPU
0,3 ‰Relative Fahruntüchtigkeit: strafbar bei Ausfallerscheinungen oder UnfallBei Wiederholung möglich
0,5 ‰Ordnungswidrigkeit, auch ohne AusfallerscheinungenBei wiederholten Verstößen möglich
1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit, StraftatMöglich, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen
1,6 ‰MPU-Schwelle nach § 13 FeVMPU wird angeordnet

Die Grenzen für Fahrrad und E-Scooter weichen teilweise ab. Was dort gilt, erklärt die Seite MPU nach Fahrrad- oder E-Scooter-Fahrt.

Abstinenz oder kontrolliertes Trinken: Was verlangt die MPU?

Die MPU verlangt entweder dauerhafte Abstinenz oder ein stabil verändertes Trinkverhalten, je nachdem, wie ausgeprägt dein Alkoholproblem aus Sicht der Gutachter war. Grundlage sind die Beurteilungskriterien (5. Auflage 2026). Sie ordnen jeden Fall einer sogenannten Hypothese zu, und zwar anhand der Aktenlage, nicht anhand deines Wunsches.

HypotheseWas sie allgemeinverständlich bedeutetWas in der Regel nachzuweisen ist
A1: AbhängigkeitKörperliche oder psychische AlkoholabhängigkeitMeist Entwöhnungstherapie und dauerhafte Abstinenz, 12 Monate belegt
A2: fortgeschrittener MissbrauchTrinken ist nicht mehr dauerhaft kontrollierbarIn der Regel dauerhafte Abstinenz, 12 Monate belegt; seit der 4. Auflage (2022) in engen Ausnahmen auch stabiles kontrolliertes Trinken
A3: AlkoholgefährdungMissbrauch ohne die Verfestigung von A2Geändertes Trinkverhalten: kontrolliertes Trinken oder rund 6 Monate Abstinenz
A4: TrennvermögenLeichtere oder einmalige KonstellationStabile Trennung von Trinken und Fahren

Kontrolliertes Trinken kommt nur in Frage, wenn kein Abhängigkeitsbefund vorliegt. Du brauchst dann ein plausibles, dauerhaft gelebtes Konzept mit festen Regeln zu Mengen, Trinktagen und Ausnahmen, dazu Notfallstrategien und immer 0,0 ‰ am Steuer. Dokumentiert wird das zum Beispiel mit einem Trinkprotokoll.

Nur Abstinenz ist realistisch bei Abhängigkeit (A1). Beim fortgeschrittenen Missbrauch (A2) ist Abstinenz der Regelfall; kontrolliertes Trinken erkennen die Beurteilungskriterien seit der 4. Auflage (2022) nur ausnahmsweise an – ohne jeden Hinweis auf Abhängigkeit und mit einem über mindestens 6, besser 12 Monate belegten, stabilen Konzept. Auch bei Wiederholungsfällen und sehr hohen Promillewerten ist Abstinenz meist der sichere Weg. Als Faustregel gilt: Ab etwa 2,0 ‰ ist kontrolliertes Trinken kaum aussichtsreich. Entscheidend ist, dass deine Wahl zur Aktenlage passt, sonst wirkt sie unglaubwürdig.

Wie lange musst du Abstinenz nachweisen?

Ein Abstinenznachweis läuft bei Alkohol in der Regel über 6 oder 12 Monate und muss vor der MPU abgeschlossen sein. Welcher Zeitraum gilt, hängt von der Schwere deines Falls ab. 12 Monate sind häufig, bei Abhängigkeit meist mindestens 12 Monate.

Der Nachweis muss nach den sogenannten CTU-Kriterien laufen, sonst ist er wertlos. Dazu gehören ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor, unangekündigte Termine mit kurzfristiger Einbestellung, Identitätskontrolle und eine lückenlose Dokumentation.

  • Urin (EtG): 6 Monate entsprechen 4 Kontrollen, 12 Monate entsprechen 6 Kontrollen. EtG ist im Urin etwa 24 bis 80 Stunden nachweisbar.
  • Haar (EtG): Eine Analyse deckt höchstens 3 cm und damit etwa 3 Monate ab. Gefärbtes oder gebleichtes Haar macht die Analyse unbrauchbar.
  • PEth (Blut): Bildet den Konsum der letzten etwa 2 bis 4 Wochen ab. Als Abstinenz gilt nach den Beurteilungskriterien ein Wert unter 20 ng/ml.

Ein positiver Wert oder ein verpasster Termin entwertet in der Regel das laufende Programm, die Abstinenzuhr startet dann neu. Alle Details zu Ablauf, Laboren und Kosten findest du unter Abstinenznachweis für die MPU.

Worüber wirst du im psychologischen Gespräch sprechen?

Im psychologischen Gespräch sprichst du über deinen früheren Alkoholkonsum, die Ursachen dafür und das, was sich seitdem konkret verändert hat. Das Gespräch dauert etwa 45 bis 60 Minuten und ist der wichtigste Teil der MPU.

Typische Themen bei einer Alkohol-MPU sind:

  1. Die Trinkbiografie: Seit wann, wie oft und wie viel hast du getrunken, und wie hat sich das entwickelt?
  2. Die Trinkmenge am Tattag: Der Gutachter rechnet aus deinem Promillewert zurück. Passt deine Angabe nicht zur BAK und zu den Laborwerten, fällt der Widerspruch sofort auf.
  3. Die Ursachen: Was hat der Alkohol für dich „erledigt“, zum Beispiel Stress abbauen oder Unsicherheit überspielen?
  4. Die Veränderung: Was machst du heute anders, seit wann, und woran merken andere das?
  5. Die Zukunft: Welche Situationen sind für dich riskant, und was tust du dann?

Der Gutachter prüft, ob Aktenlage, Fragebogen, Laborwerte und deine Erzählung zusammenpassen. Auswendig gelernte Musterantworten wirken unglaubwürdig. Wie du dich sinnvoll vorbereitest, liest du unter MPU-Vorbereitung.

Was kostet eine MPU wegen Alkohol?

Eine MPU wegen Alkohol kostet insgesamt realistisch etwa 1.500 bis 4.000 € (Richtwert, Stand 2026). Die Gutachtengebühr allein liegt bei Alkohol und Drogen bei etwa 550 bis 750 €, weil jede Begutachtungsstelle seit 2018 eigene Preise festlegt.

Den größten Unterschied machen die Dauer des Abstinenznachweises und der Umfang der Vorbereitung. Eine genaue Aufstellung findest du auf der Seite MPU-Kosten.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung oder zu Fristen wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie geht es jetzt weiter?

Beantrage zuerst Akteneinsicht, damit du die genaue Fragestellung und deine Werte kennst. Wenn ein Abstinenznachweis nötig ist, starte ihn so früh wie möglich, denn er bestimmt deinen gesamten Zeitplan. Über MPU Plus kannst du eine passende Beratung finden, die zu deinem Fall passt.

Häufige Fragen

Wie viel Promille für MPU?

Die MPU wird in der Regel ab 1,6 ‰ bei einer Fahrt angeordnet. Schon ab 1,1 ‰ ist sie möglich, wenn du keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast. Bei wiederholten Alkoholfahrten oder Anzeichen von Missbrauch kann sie auch unter diesen Werten verlangt werden.

Muss ich für die Alkohol-MPU komplett aufhören zu trinken?

Nicht in jedem Fall. Ohne Abhängigkeitsbefund kann ein stabiles, dokumentiertes kontrolliertes Trinken ausreichen, vor allem bei den Hypothesen A3 und A4. Bei Abhängigkeit, fortgeschrittenem Missbrauch, Wiederholungsfällen oder sehr hohen Werten ist dagegen Abstinenz nötig.

Was bedeutet Giftfestigkeit bei der MPU?

Giftfestigkeit bedeutet, dass jemand trotz hoher Promillewerte kaum Ausfallerscheinungen zeigt. Gutachter schließen daraus auf eine starke Gewöhnung durch regelmäßigen Konsum. Die Erklärung „einmaliger Ausrutscher“ ist dann kaum glaubwürdig.

Kann ich meine Trinkmenge im Gespräch niedriger angeben?

Nein, davon ist dringend abzuraten. Der Gutachter rechnet die Trinkmenge aus deinem Promillewert zurück und vergleicht sie mit deinen Laborwerten. Widersprüche fallen sofort auf und gehören zu den häufigsten Gründen fürs Durchfallen.

Reichen 6 Monate Abstinenz bei der Alkohol-MPU?

Sechs Monate können reichen, etwa bei einer Alkoholgefährdung (A3) ohne verfestigtes Problem. Bei Abhängigkeit und fortgeschrittenem Missbrauch sind in der Regel 12 Monate belegte Abstinenz nötig. Welcher Zeitraum für dich gilt, ergibt sich aus Aktenlage und Fragestellung.