Nach einer Alkoholfahrt mit 1,6 ‰ oder mehr ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13 FeV in aller Regel eine MPU an, bevor du deinen Führerschein zurückbekommst. Der wichtigste Schritt ist, früh zu starten: Akteneinsicht nehmen, dein Trinkverhalten klären und – falls gefordert – sofort mit dem Abstinenznachweis beginnen. Denn der Nachweiszeitraum von 6 oder 12 Monaten bestimmt fast immer, wann du frühestens zur MPU kannst.
Warum ist 1,6 Promille die entscheidende Grenze?
Die Grenze von 1,6 ‰ Blutalkoholkonzentration ist nach § 13 FeV der klarste Anlass für eine Alkohol-MPU. Schon eine einzige Fahrt mit diesem Wert genügt. Eine MPU ist auch ab 1,1 ‰ möglich, wenn trotz dieses Werts keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen auftraten, sowie bei wiederholten Alkoholfahrten.
Hohe Werte ohne Ausfallerscheinungen deuten Gutachter als Giftfestigkeit, also als starke Gewöhnung an Alkohol. Sie schließen daraus auf regelmäßig gesteigerten Konsum über längere Zeit. Das beeinflusst, welche Anforderungen später an dich gestellt werden. Mehr zu den Anlässen findest du auf der Seite zur MPU bei Alkohol.
Wie sieht der Zeitplan nach einer Alkoholfahrt aus?
Der Zeitplan nach einer Alkoholfahrt richtet sich nach zwei Uhren: der gerichtlichen Sperrfrist und – falls gefordert – dem Abstinenzzeitraum. Die Sperrfrist beträgt nach § 69a StGB in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre. Der Abstinenznachweis dauert 6 oder 12 Monate und muss vor der MPU abgeschlossen sein.
| Zeitpunkt (Richtwert) | Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Direkt nach Entzug/Urteil | 1. Akteneinsicht | Fragestellung, Werte und vorgeworfene Tatsachen kennen |
| Sofort danach | 2. Trinkverhalten klären | Abstinenz oder kontrolliertes Trinken – passend zur Aktenlage |
| So früh wie möglich | 3. Programm starten | Akkreditiertes Labor, lückenlos, 6 oder 12 Monate |
| Parallel, ca. 2–3 Monate | 4. Vorbereitung | Typisch 10–12 Sitzungen à 60 Minuten |
| ~3 Monate vor Sperrablauf | 5. Antrag auf Neuerteilung | Behörde ordnet daraufhin die MPU an |
| Nach Anordnung und Ende des Nachweiszeitraums | 6. MPU | Frei gewählte, amtlich anerkannte Begutachtungsstelle |
| Nach positivem Gutachten | 7. Gutachten einreichen | Fahrerlaubnis wird wieder erteilt |
Wichtig: Ist deine Sperrfrist kürzer als der geforderte Abstinenzzeitraum, bestimmt der Abstinenznachweis den Termin – nicht die Sperre. Deshalb zählt jede Woche, die du früher startest.
Schritt 1: Warum steht die Akteneinsicht am Anfang?
Die Akteneinsicht steht am Anfang, weil du nur so die exakte behördliche Fragestellung und alle Tatsachen kennst, die dir vorgeworfen werden. Dazu gehören der genaue Promillewert, mögliche Ausfallerscheinungen und frühere Einträge. Diese Informationen entscheiden, ob 6 oder 12 Monate Nachweis nötig sind und welche Hypothese wahrscheinlich ist. Wie du vorgehst, erklärt der Ratgeber Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle.
Schritt 2: Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
Ob Abstinenz nötig ist oder kontrolliertes Trinken reicht, hängt von der Einordnung deines Falls ab. Bei Abhängigkeit oder fortgeschrittenem Missbrauch kommt nur Abstinenz infrage, meist über 12 Monate. Kontrolliertes Trinken ist nur ohne Abhängigkeitsbefund und mit einem stabilen, dokumentierten Konzept möglich.
Als Faustregel gilt: Bei sehr hohen Werten über ~2,0 ‰ ist kontrolliertes Trinken kaum aussichtsreich, ebenso bei Wiederholungsfällen. Die Wahl muss zur Aktenlage passen. Details findest du im Ratgeber Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz.
Schritt 3: Wie startest du das Abstinenzprogramm richtig?
Ein Abstinenzprogramm startest du richtig, indem du ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor wählst, das die Begutachtungsstelle anerkennt, und dich sofort anmeldest. Beim Urinscreening bedeuten 6 Monate 4 Kontrollen und 12 Monate 6 Kontrollen, jeweils unangekündigt mit Abgabe meist binnen ~24 Stunden. Alternativ oder ergänzend sind Haaranalysen (max. 3 cm, entspricht ~3 Monaten) oder der Blutwert PEth möglich.
Das Programm muss lückenlos laufen. Ein verpasster Termin oder ein positiver Wert kann es entwerten, und die Uhr beginnt neu. Mehr zu den Methoden findest du auf der Seite zum Abstinenznachweis.
Schritt 4: Wie bereitest du dich auf das Gespräch vor?
Die Vorbereitung auf das psychologische Gespräch umfasst typischerweise 10–12 Sitzungen à 60 Minuten, meist einmal pro Woche über 2–3 Monate. Ziel ist keine Antwort-Schulung, sondern echte Aufarbeitung: Warum hast du getrunken, was hat sich geändert, wie gehst du mit Risikosituationen um?
Bei 1,6 ‰ und mehr ist ein Punkt besonders wichtig: Gutachter rechnen die Trinkmenge aus dem Promillewert zurück. Deine Mengenangaben müssen ehrlich sein und zur Aktenlage passen.
Schritt 5 bis 7: Antrag, MPU und Gutachten
Den Antrag auf Neuerteilung stellst du am besten etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist, weil Bearbeitung und MPU Zeit brauchen. Die Behörde ordnet dann die MPU an. Die Begutachtungsstelle darfst du unter den amtlich anerkannten Stellen frei wählen.
Die MPU selbst dauert rund 3–4 Stunden. Ein positives Gutachten reichst du bei der Führerscheinstelle ein. Ein negatives Gutachten musst du nicht einreichen – die Vorlage ist freiwillig. Die Behörden akzeptieren ein Gutachten praktisch meist etwa 1–3 Jahre.
Mit welchen Kosten solltest du rechnen?
Die Gesamtkosten liegen als Richtwert bei ca. 1.500–4.000 €. Die Gutachtengebühr für eine Alkohol-MPU beträgt etwa 550–750 €, Abstinenznachweise je nach Dauer und Methode etwa 200–900 €. Hinzu kommen Vorbereitung und die Gebühr für die Wiedererteilung. Einen genaueren Überblick gibt die Seite zu den MPU-Kosten.
Hinweis: Ob sich deine Sperre vorzeitig aufheben lässt (§ 69a Abs. 7 StGB) oder die Anordnung angreifbar ist, ist eine Rechtsfrage. Lass das von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Was du jetzt tun kannst
- Akteneinsicht beantragen und die behördliche Fragestellung genau lesen.
- Nachweisprogramm klären und starten: Welche Methode, 6 oder 12 Monate, welches akkreditierte Labor?
- Vorbereitung beginnen, parallel zum Nachweis – nicht erst kurz vor der MPU. Passende Vorbereitung finden.
- Termin für den Antrag notieren: etwa 3 Monate vor Ende deiner Sperrfrist.
- Fristen im Blick behalten: Einen Überblick gibt die Seite zu den MPU-Fristen.
Häufige Fragen
Kann ich die MPU schon vor Ablauf der Sperrfrist machen?
Den Antrag auf Neuerteilung solltest du etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, damit Bearbeitung und MPU rechtzeitig laufen. Ist ein Abstinenznachweis gefordert, muss der Nachweiszeitraum vor der MPU abgeschlossen sein.
Brauche ich nach 1,6 Promille immer einen Abstinenznachweis?
Nicht in jedem Fall. Ohne Abhängigkeitsbefund kann auch stabiles kontrolliertes Trinken infrage kommen; bei Abhängigkeit, fortgeschrittenem Missbrauch, Wiederholung oder sehr hohen Werten ist Abstinenz aber in der Regel nötig.
Muss ich ein negatives MPU-Gutachten abgeben?
Nein, die Vorlage ist freiwillig. Ein negatives Gutachten bleibt der Behörde unbekannt, du kannst nach echter Aufarbeitung einen neuen Anlauf nehmen.
Gilt die 1,6-Promille-Grenze auch auf dem Fahrrad?
Ja, auch auf dem Fahrrad führt eine Fahrt ab 1,6 ‰ zu einer MPU-Anordnung. Wer sie nicht besteht, kann die Fahrerlaubnis für das Auto verlieren.


