Kurz gesagt
Der Fahrerlaubnisentzug ist das Erlöschen deiner Fahrerlaubnis durch ein Gericht (§ 69 StGB) oder die Fahrerlaubnisbehörde (§ 3 StVG). Anders als beim Fahrverbot von 1 bis 6 Monaten bekommst du den Führerschein danach nicht automatisch zurück, sondern musst die Neuerteilung beantragen – oft mit MPU.
„Führerschein weg“ kann rechtlich drei verschiedene Dinge bedeuten: ein Fahrverbot, eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre für die Neuerteilung. Für deinen weiteren Weg ist der Unterschied entscheidend, denn nur nach einer Entziehung musst du die Fahrerlaubnis neu beantragen und häufig eine MPU bestehen. Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung – für deinen Fall ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot ist eine befristete Nebenfolge, bei der deine Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Du darfst für eine festgelegte Zeit keine Kraftfahrzeuge führen, dein Führerschein wird so lange amtlich verwahrt. Nach Ablauf der Verbotsfrist bekommst du ihn zurück, einen Antrag auf Neuerteilung brauchst du nicht.
Bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis dagegen vollständig (§ 3 Abs. 2 StVG, § 69 Abs. 3 StGB). Du musst sie danach neu beantragen, und für die Neuerteilung gelten die Vorschriften der Ersterteilung (§ 20 Abs. 1 FeV). Dabei prüft die Behörde deine Eignung erneut, und genau an dieser Stelle kommt meist die MPU ins Spiel.
| Merkmal | Fahrverbot | Entziehung der Fahrerlaubnis |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 44 StGB (Straftat), § 25 StVG (Ordnungswidrigkeit) | § 69 StGB (Gericht), § 3 StVG und § 46 FeV (Behörde) |
| Dauer | 1–6 Monate bei Straftaten, 1–3 Monate bei Ordnungswidrigkeiten | unbefristet; bei Gericht zusätzlich Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren |
| Fahrerlaubnis | bleibt bestehen | erlischt |
| Führerschein | amtlich verwahrt | eingezogen oder abzuliefern |
| Rückweg | Rückgabe nach Ablauf der Frist | Antrag auf Neuerteilung, häufig mit MPU |
| Punkte in Flensburg | meist 2 Punkte (besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entziehung) | 3 Punkte bei Straftat mit Entziehung |
Ein Fahrverbot droht zum Beispiel bei 31 km/h oder mehr zu schnell innerorts bzw. 41 km/h oder mehr außerorts. Wer mit 0,5 ‰ oder mehr als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG erwischt wird, bekommt nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel ebenfalls ein Fahrverbot.
Wann entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis?
Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, wenn du wegen einer Tat verurteilt wirst, die du bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hast, und sich daraus deine Ungeeignetheit ergibt. Für bestimmte Vergehen gilt der Täter nach § 69 Abs. 2 StGB in der Regel als ungeeignet.
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), also etwa eine Fahrt ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), wenn ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder bedeutender Sachschaden entstand
- Vollrausch (§ 323a StGB), der sich auf eine dieser Taten bezieht
Zusammen mit der Entziehung setzt das Gericht eine Sperre fest: 6 Monate bis 5 Jahre, in denen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a StGB). Gab es in den 3 Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre, beträgt das Mindestmaß 1 Jahr. Hast du gar keine Fahrerlaubnis, ordnet das Gericht nur die Sperre an. Wie die Sperre läuft und wann du den Antrag stellst, erklärt die Seite Sperrfrist und Fristen.
Was ist eine vorläufige Entziehung?
Eine vorläufige Entziehung ist die Entziehung vor dem Urteil, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass das Gericht die Fahrerlaubnis später entziehen wird (§ 111a StPO). Sie wirkt zugleich als Beschlagnahme deines Führerscheins.
Die Zeit der vorläufigen Entziehung verkürzt das Mindestmaß der späteren Sperre (§ 69a Abs. 4 StGB). Das Mindestmaß darf dadurch aber 3 Monate nicht unterschreiten. Für deine Planung heißt das: Die Uhr läuft oft schon vor dem Urteil, und genau diese Zeit solltest du für Akteneinsicht und einen gegebenenfalls geforderten Abstinenznachweis nutzen.
Wann entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis?
Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn du dich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV). Dafür braucht sie kein Strafurteil.
Typische Fälle einer behördlichen Entziehung sind:
- 8 Punkte in Flensburg: Du giltst nach § 4 Abs. 5 StVG als ungeeignet, die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Mehr dazu unter MPU wegen Punkten.
- Harte Drogen: Schon einmaliger Konsum, auch ohne Fahrt, kann die Eignung ausschließen. Details unter MPU wegen Drogen.
- Erkrankungen oder Mängel nach Anlage 4, 5 oder 6 FeV, die die Eignung ausschließen.
- Nicht vorgelegtes Gutachten: Bringst du ein gefordertes Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf deine Nichteignung schließen.
- Probezeit: Nach Aufbauseminar, Verwarnung und weiteren Verstößen ist die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 2 StVG zu entziehen.
Läuft gegen dich ein Strafverfahren, in dem eine Entziehung nach § 69 StGB in Betracht kommt, darf die Behörde denselben Sachverhalt nicht parallel in einem eigenen Entziehungsverfahren berücksichtigen (§ 3 Abs. 3 StVG). Eine gerichtliche Sperre setzt die Behörde nicht fest. Nach einer Entziehung wegen 8 Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis aber frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden (§ 4 Abs. 10 StVG).
Welche Folgen hat ein Entzug über die Sperre hinaus?
Ein Entzug wirkt weit über die Sperre hinaus, vor allem im Fahreignungsregister und bei Fahranfängern. Diese Folgen solltest du kennen, weil sie deinen Zeitplan beeinflussen.
- Punkte: Eine Straftat mit Entziehung bringt 3 Punkte.
- Tilgung: Straftaten mit Entziehung oder Sperre haben eine Tilgungsfrist von 10 Jahren (§ 29 StVG). So lange bleibt der Eintrag verwertbar.
- Probezeit: Eine Entziehung beendet die Probezeit vorzeitig. Mit der neuen Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit für die Restdauer, und du musst in der Regel ein Aufbauseminar nachweisen (§ 2a Abs. 1 und 5 StVG).
- Ausland: Die deutsche Sperrfrist gilt auch im Ausland. Ein EU-Führerschein, der innerhalb der Sperre erworben wird, wird nicht anerkannt.
Wie bekommst du die Fahrerlaubnis nach einem Entzug zurück?
Die Fahrerlaubnis bekommst du nach einem Entzug nur über einen Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde zurück. Die Behörde prüft dann, ob deine Eignung wiederhergestellt ist, und ordnet je nach Anlass eine MPU an.
- Akteneinsicht verlangen, um Anlass, Werte und eine mögliche Fragestellung zu kennen.
- Abstinenzprogramm starten, falls dein Anlass es erwarten lässt. 6 oder 12 Monate Nachweis sind meist der zeitbestimmende Faktor.
- Antrag stellen: frühestens 6 Monate vor Ablauf einer Sperre (§ 20 Abs. 4 FeV), empfehlenswert etwa 3 Monate vorher.
- MPU-Anordnung abwarten: Grundlage sind zum Beispiel § 11 Abs. 3 Nr. 9, §§ 13, 13a, 14 FeV oder § 4 Abs. 10 StVG.
- MPU bei einer frei gewählten Begutachtungsstelle machen und ein positives Gutachten einreichen.
- Neuerteilung: Die Gebühr liegt bei etwa 140–260 € (Richtwert 2026). Fehlen Kenntnisse oder Fähigkeiten, kann die Behörde zusätzlich eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen (§ 20 Abs. 2 FeV).
Wie die Behörde die MPU anordnet und welche Rechte du dabei hast, erklärt MPU-Anordnung. Den Antrag Schritt für Schritt beschreibt der Ratgeber Führerschein-Neuerteilung beantragen.
Kann man einen Entzug abwenden oder die Sperre verkürzen?
Einen Entzug kannst du nicht mit Tricks abwenden, es gibt aber seriöse Hebel. Welche infrage kommen, hängt davon ab, ob das Gericht oder die Behörde entschieden hat.
- Vorzeitige Aufhebung der Sperre: Das Gericht kann die Sperre aufheben, wenn du nicht mehr ungeeignet erscheinst, frühestens nach 3 Monaten (bei Vorsperre nach 1 Jahr), § 69a Abs. 7 StGB. Eine anerkannte Nachschulung kann das belegen, siehe Sperrfrist verkürzen durch Nachschulung.
- Punkte früh abbauen: Das Fahreignungsseminar baut bei 1 bis 5 Punkten 1 Punkt ab, einmal in 5 Jahren.
- Anordnung prüfen lassen: Nicht jede Anordnung ist rechtmäßig, und getilgte Einträge dürfen nicht mehr verwertet werden.
Hinweis: Führerscheintourismus mit Scheinwohnsitz ist kein Ausweg. Wer mit einem nicht anerkannten Führerschein fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis – und das ist eine Straftat.
Wie geht es jetzt weiter?
Prüfe zuerst anhand deines Bescheids oder Urteils, ob du ein Fahrverbot oder eine Entziehung hast, und verlange bei einer Entziehung sofort Akteneinsicht. Starte einen absehbar geforderten Abstinenznachweis früh und plane den Antrag auf Neuerteilung etwa 3 Monate vor Sperrende. Für die inhaltliche Vorbereitung kannst du über MPU Plus eine passende Beratung finden.
Häufige Fragen
Brauche ich nach einem Fahrverbot eine MPU?
Nein, ein Fahrverbot allein führt nicht zu einer MPU, weil deine Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Nach Ablauf der 1 bis 6 Monate erhältst du den Führerschein zurück. Eine MPU kann erst über andere Anlässe dazukommen, etwa wiederholte Alkoholfahrten oder 8 Punkte.
Bekomme ich meinen Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück?
Nein, nach einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis, und du musst die Neuerteilung beantragen. Den Antrag darfst du frühestens 6 Monate vor Sperrende stellen, sinnvoll sind etwa 3 Monate vorher. Die Behörde prüft dann deine Eignung und ordnet gegebenenfalls eine MPU an.
Kann die Führerscheinstelle den Führerschein ohne Gerichtsurteil entziehen?
Ja, die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn du dich als ungeeignet erweist, zum Beispiel bei 8 Punkten oder Konsum harter Drogen. Grundlage sind § 3 StVG und § 46 FeV. Auch ein nicht fristgerecht vorgelegtes Gutachten kann dazu führen.
Wird die Zeit der vorläufigen Entziehung auf die Sperre angerechnet?
Ja, die Zeit der vorläufigen Entziehung verkürzt das Mindestmaß der Sperre nach § 69a Abs. 4 StGB. Das Mindestmaß darf dadurch aber nicht unter 3 Monate sinken. Wie lange deine Sperre konkret läuft, steht im Urteil.
Wie viele Punkte bekomme ich bei einem Entzug?
Eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit 3 Punkten im Fahreignungsregister eingetragen. Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot bringen in der Regel 2 Punkte. Straftaten mit Entziehung werden erst nach 10 Jahren getilgt.