Kurz gesagt
Die Führerscheinstelle ist die Fahrerlaubnisbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises. Sie erteilt und entzieht Fahrerlaubnisse, ordnet die MPU an und entscheidet über die Neuerteilung. Zuständig ist nach § 73 FeV die Behörde an deiner Hauptwohnung – dort beantragst du Akteneinsicht und reichst ein positives Gutachten ein.
Die Führerscheinstelle ist im MPU-Verfahren deine wichtigste Ansprechpartnerin: Von ihr kommt die Anordnung, bei ihr liegt deine Akte, und sie entscheidet am Ende über deine Fahrerlaubnis. Wer weiß, was die Behörde darf, was sie nicht tut und wie du mit ihr umgehst, plant sicherer und verliert weniger Zeit. Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Was ist die Führerscheinstelle?
Die Führerscheinstelle ist die Fahrerlaubnisbehörde, also die nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde, die die Fahrerlaubnis-Verordnung ausführt (§ 73 Abs. 1 FeV). In der Praxis sitzt sie meist bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, manchmal heißt sie auch Fahrerlaubnisbehörde oder Straßenverkehrsamt.
Wichtig ist die Abgrenzung zu den anderen Stellen im Verfahren. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis im Strafverfahren und setzt die Sperrfrist fest. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) führt die MPU durch und schreibt das Gutachten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt das Fahreignungsregister in Flensburg. Die Führerscheinstelle dagegen ordnet an und entscheidet, sie begutachtet dich aber nicht selbst.
Welche Aufgaben hat die Führerscheinstelle?
Die Führerscheinstelle ist für alle Entscheidungen rund um deine Fahrerlaubnis zuständig, vom ersten Antrag bis zur Entziehung. Für die MPU sind vor allem diese Aufgaben relevant:
| Aufgabe | Rechtsgrundlage | Was das für dich bedeutet |
|---|---|---|
| Eignungszweifel klären, Gutachten anordnen | § 11 FeV, §§ 13, 13a, 14 FeV | Du bekommst eine Anordnung mit Fragestellung und Frist |
| Fahrerlaubnis entziehen | § 3 StVG, § 46 FeV | Bei Ungeeignetheit, z. B. 8 Punkten oder nicht vorgelegtem Gutachten |
| Maßnahmen nach Punktestand | § 4 Abs. 5 StVG | Ermahnung bei 4–5, Verwarnung bei 6–7, Entziehung ab 8 Punkten |
| Maßnahmen in der Probezeit | § 2a StVG | Aufbauseminar, Verwarnung, Entziehung |
| Neuerteilung nach Entziehung | § 20 FeV | Antrag, Eignungsprüfung, gegebenenfalls MPU |
| Umschreibung ausländischer Führerscheine | FeV, Anlage 11 | Bei Drittstaaten innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme |
Die Behörde ist dabei an rechtskräftige Entscheidungen gebunden. Bei Punktemaßnahmen und in der Probezeit übernimmt sie zum Beispiel die Feststellungen aus dem Bußgeld- oder Strafverfahren (§ 4 Abs. 5, § 2a Abs. 2 StVG). Wie die Entziehung durch Gericht und Behörde zusammenspielt, erklärt die Seite Fahrerlaubnisentzug.
Welche Führerscheinstelle ist für dich zuständig?
Zuständig ist die Führerscheinstelle des Ortes, an dem du deine Wohnung hast, bei mehreren Wohnungen die deiner Hauptwohnung (§ 73 Abs. 2 FeV). Hast du keine Wohnung, ist die Behörde deines Aufenthaltsortes zuständig.
Mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde kann auch eine andere, gleichgeordnete Behörde deinen Antrag bearbeiten. Ihre Entscheidungen gelten grundsätzlich im gesamten Inland. Wer während des Verfahrens umzieht, sollte deshalb früh klären, welche Stelle die Akte führt und ob sie abgegeben wird. Worauf du dabei achten musst, beschreibt der Ratgeber MPU und Umzug: welche Behörde ist zuständig?.
Hinweis: Behalte bei einem Umzug laufende Fristen im Blick. Eine Frist für das Gutachten endet nicht dadurch, dass die Akte an eine andere Behörde geht.
Welche Rechte hast du gegenüber der Führerscheinstelle?
Gegenüber der Führerscheinstelle hast du im MPU-Verfahren mehrere Rechte, die du aktiv nutzen solltest. Die wichtigsten ergeben sich direkt aus § 11 Abs. 6 und 8 FeV.
- Akteneinsicht: Die Behörde muss dir mitteilen, dass du die Unterlagen einsehen kannst, die sie an die Begutachtungsstelle schickt. Nur so kennst du alle vorgeworfenen Tatsachen und die exakte Fragestellung.
- Begründung und Fragestellung: Die Anordnung muss die Gründe für die Zweifel an deiner Eignung darlegen und festlegen, welche Fragen zu klären sind.
- Freie Wahl der Begutachtungsstelle: Du wählst die amtlich anerkannte BfF selbst und teilst der Behörde mit, welche Stelle du beauftragt hast.
- Hinweis auf die Folgen: Die Behörde muss dich schon in der Anordnung darauf hinweisen, dass sie bei Weigerung oder verspätetem Gutachten auf deine Nichteignung schließen darf.
- Anwaltliche Prüfung: Nicht jede Anordnung ist rechtmäßig. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Anlass, Frist und Verwertbarkeit prüfen.
Was genau in einer Anordnung steht und wie du sie liest, erklärt die Seite MPU-Anordnung. Wie du die Akteneinsicht konkret beantragst, zeigt der Ratgeber Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle.
Wie läuft die Neuerteilung bei der Führerscheinstelle ab?
Die Neuerteilung läuft bei der Führerscheinstelle über einen Antrag, den du nach einer Entziehung selbst stellen musst. Für die Neuerteilung gelten die Vorschriften der Ersterteilung (§ 20 Abs. 1 FeV), die Behörde prüft deine Eignung also vollständig neu.
- Antrag stellen: frühestens 6 Monate vor Ablauf einer Sperre (§ 20 Abs. 4 FeV). Empfehlenswert sind etwa 3 Monate vorher, weil Bearbeitung und MPU Zeit brauchen.
- Prüfung durch die Behörde: Sie wertet Akte und Registereinträge aus und ordnet je nach Anlass eine MPU an, zum Beispiel nach § 11 Abs. 3 Nr. 9 FeV oder § 4 Abs. 10 StVG.
- MPU und Gutachten: Du lässt dich bei einer frei gewählten Begutachtungsstelle untersuchen und reichst ein positives Gutachten ein.
- Entscheidung: Ist deine Eignung belegt, erteilt die Behörde die Fahrerlaubnis. Die Gebühr liegt bei etwa 140–260 € (Richtwert 2026).
Fehlen dir nach langer Zeit Kenntnisse oder Fähigkeiten, kann die Behörde zusätzlich eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen (§ 20 Abs. 2 FeV). Welche Unterlagen deine Behörde für den Antrag verlangt, erfragst du am besten direkt dort. Den Zeitplan rund um Sperre und Antrag erklärt Sperrfrist und Fristen.
Was erfährt die Führerscheinstelle von deiner MPU?
Die Führerscheinstelle erfährt vom Ergebnis deiner MPU nur, was du ihr selbst vorlegst. Die Untersuchung erfolgt auf deinen Auftrag (§ 11 Abs. 6 FeV), das Gutachten geht an dich, und die Vorlage ist freiwillig.
Die Behörde weiß allerdings, welche Begutachtungsstelle du beauftragt hast, und sie hat dir eine Frist gesetzt. Legst du innerhalb dieser Frist kein Gutachten vor, darf sie nach § 11 Abs. 8 FeV auf deine Nichteignung schließen. Hast du den Führerschein noch, droht dann die Entziehung. Was das in der Praxis bedeutet, erklärt der Ratgeber Negatives Gutachten nicht einreichen.
Ein positives Gutachten akzeptieren Behörden in der Praxis meist etwa 1 bis 3 Jahre (Richtwert), ein gesetzliches Verfallsdatum gibt es nicht. Reiche es deshalb zeitnah ein. Mehr zu Inhalt und Ergebnissen unter MPU-Gutachten.
Wie gehst du am besten mit der Führerscheinstelle um?
Mit der Führerscheinstelle gehst du am besten sachlich, schriftlich und fristbewusst um. Die Behörde entscheidet nach Aktenlage, deshalb zählt, was dokumentiert ist.
- Aktenzeichen notieren und bei jedem Schreiben angeben.
- Fristen sofort eintragen, vor allem die Frist für das Gutachten.
- Schriftlich kommunizieren und Kopien aller Schreiben aufbewahren.
- Mitteilen, welche BfF du beauftragt hast, sobald du dich entschieden hast.
- Früh reagieren, wenn eine Frist für einen geforderten Abstinenznachweis von 6 oder 12 Monaten erkennbar nicht reicht, und dann rechtlichen Rat einholen.
Die Mitarbeitenden der Behörde beraten dich nicht zur inhaltlichen MPU-Vorbereitung. Diese Rolle übernehmen qualifizierte Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen, rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt.
Wie geht es jetzt weiter?
Finde heraus, welche Führerscheinstelle für deine Hauptwohnung zuständig ist, und beantrage dort Akteneinsicht. Notiere Aktenzeichen, Fragestellung und Frist, und stelle einen Antrag auf Neuerteilung etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperre. Für die inhaltliche Vorbereitung kannst du über MPU Plus eine passende Beratung finden.
Häufige Fragen
Ist die Führerscheinstelle dasselbe wie die Fahrerlaubnisbehörde?
Ja, Führerscheinstelle ist die gängige Bezeichnung für die Fahrerlaubnisbehörde. Sie ist die nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde und sitzt meist bei der Stadt oder dem Landkreis. Sie ordnet die MPU an und entscheidet über Erteilung und Entziehung.
Welche Führerscheinstelle ist nach einem Umzug zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich die Behörde am Ort deiner Hauptwohnung (§ 73 Abs. 2 FeV). Nach einem Umzug ändert sich damit in der Regel auch die zuständige Stelle. Kläre früh, wo deine Akte geführt wird, und behalte laufende Fristen im Blick.
Sieht die Führerscheinstelle mein negatives MPU-Gutachten?
Nein, nicht wenn du es nicht einreichst. Das Gutachten geht an dich, und die Vorlage ist freiwillig. Die Behörde weiß aber, welche Begutachtungsstelle du beauftragt hast, und darf ohne fristgerechtes Gutachten auf deine Nichteignung schließen.
Kann ich den Antrag auf Neuerteilung schon während der Sperre stellen?
Ja, frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperre nach § 20 Abs. 4 FeV. Sinnvoll ist ein Antrag etwa 3 Monate vorher. Ein geforderter Abstinenznachweis sollte zu diesem Zeitpunkt bereits laufen.
Berät mich die Führerscheinstelle bei der MPU-Vorbereitung?
Nein, die Führerscheinstelle ordnet an und entscheidet, sie bereitet dich nicht inhaltlich vor. Für die Aufarbeitung sind qualifizierte Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen da. Rechtliche Fragen zur Anordnung klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.