Startseite / MPU-Wissen / MPU-Gutachten

MPU-Gutachten: Inhalt, Ergebnis und was du danach damit machst

Kurz gesagt

Das MPU-Gutachten ist das schriftliche Ergebnis der Begutachtungsstelle und beantwortet die Fragestellung der Führerscheinstelle. Es lautet positiv, negativ oder empfiehlt einen Kurs nach § 70 FeV. Du bekommst es selbst und entscheidest, ob du es einreichst, denn ein negatives Gutachten musst du nicht vorlegen.

Was ist das MPU-Gutachten?

Das MPU-Gutachten ist ein Fahreignungsgutachten, das eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) nach deiner Untersuchung erstellt. Es klärt, ob du nach einer Auffälligkeit wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst. Angeordnet hat die MPU die Fahrerlaubnisbehörde, erstellt wird das Gutachten von einer Stelle wie TÜV, DEKRA, pima-mpu, AVUS oder ias.

Wichtig ist die Rollenverteilung: Die Begutachtungsstelle bewertet, die Führerscheinstelle entscheidet. Das Gutachten selbst gibt dir den Führerschein also nicht zurück. Es ist die fachliche Grundlage, auf der die Behörde über die Erteilung oder Wiedererteilung entscheidet. Wie die Untersuchung insgesamt abläuft, erklärt die Seite Ablauf der MPU.

Welche Frage beantwortet das Gutachten?

Das MPU-Gutachten beantwortet genau die behördliche Fragestellung, die in deiner Anordnung steht. Die Fahrerlaubnisbehörde formuliert diese Frage konkret und bindet sie an deinen Anlass, zum Beispiel an eine Alkoholfahrt, Drogenkonsum, 8 Punkte oder eine Straftat.

Der Gutachter prüft also nicht dein ganzes Leben, sondern ob die Zweifel aus dieser Fragestellung ausgeräumt sind. Deshalb solltest du die Fragestellung schon vor der Vorbereitung kennen. Am sichersten erfährst du sie und alle vorgeworfenen Tatsachen über eine Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle.

AnlassRechtsgrundlageTypischer Schwerpunkt im Gutachten
Alkohol§ 13 FeVTrinkverhalten, Abstinenz oder kontrolliertes Trinken, Trennung von Trinken und Fahren
Cannabis§ 13a FeVKonsummuster und Zuwiderhandlungen, bei Abhängigkeit 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz
Drogen und Betäubungsmittel§ 14 FeVstabile, belegte Abstinenz
Punkte§ 4 StVGEinstellung und Verhalten im Straßenverkehr
Erkrankung oder Medikation§ 11 FeVgesundheitliche Fahreignung, fachärztliche Befunde

Was fließt in das MPU-Gutachten ein?

In das MPU-Gutachten fließen alle Ergebnisse des Untersuchungstages und die Aktenlage ein. Der Gutachter führt die Einzelbefunde zusammen und prüft, ob sie zueinander passen.

  • Aktenlage: der Anlass mit allen dokumentierten Werten, etwa Promille, THC-Werte oder Punkte.
  • Fragebogen: deine Angaben zu Vorgeschichte, Delikt, Konsum und Lebensumständen.
  • Medizinische Untersuchung: körperlicher Befund und Laborwerte, bei Alkohol zum Beispiel GGT, GOT, GPT, CDT und MCV.
  • Leistungstest: dein Ergebnis als Prozentrang im Vergleich zu einer Normstichprobe.
  • Psychologisches Gespräch: deine Auseinandersetzung mit Ursachen, Veränderung und Zukunft.
  • Mitgebrachte Nachweise: Abstinenznachweise, Trinkprotokoll, Kurs- oder Therapiebescheinigungen und bei medizinischer Fragestellung fachärztliche Befunde.

Entscheidend ist die Konsistenz dieser Bausteine. Widersprüche, etwa zwischen angegebener Trinkmenge und gemessener Blutalkoholkonzentration oder CDT-Wert, fallen sofort auf. Ein schwacher Leistungstest allein führt dagegen selten zu einem negativen Ergebnis, weil oft eine Fahrverhaltensprobe als Ausgleich möglich ist.

Nach welchen Maßstäben bewertet der Gutachter?

Der Gutachter bewertet nach den Beurteilungskriterien („Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“, DGVP/DGVM) und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt. Aktuell gilt die 5. Auflage 2026, die an das Cannabisgesetz angepasst wurde. Weil alle Stellen nach denselben Kriterien arbeiten, entscheidet nicht die Wahl der Stelle über dein Ergebnis.

Die Kriterien ordnen deinen Fall einer Hypothese zu, zum Beispiel A1 bis A4 bei Alkohol oder D1 bis D3 bei Drogen. Die Hypothese legt fest, was nachgewiesen sein muss, damit das Gutachten positiv ausfällt. Die Zuordnung ergibt sich aus der Aktenlage, nicht aus deinem Wunsch. Eine Übersicht findest du unter MPU-Hypothesen erklärt.

Für ein positives Ergebnis braucht es in der Regel drei Dinge, glaubhaft und widerspruchsfrei:

  1. Problemeinsicht: Du verstehst, warum es damals passiert ist, ohne zu bagatellisieren.
  2. Verhaltensänderung: Du hast konkret und nachvollziehbar etwas verändert.
  3. Stabilität und Motiv: Die Änderung ist über ausreichend Zeit erprobt und kommt von innen, nicht nur „für den Führerschein“.

Welche Ergebnisse kann ein MPU-Gutachten haben?

Ein MPU-Gutachten kann positiv, negativ oder mit einer Kursempfehlung ausfallen. Jedes Ergebnis führt zu einem anderen nächsten Schritt.

ErgebnisBedeutungDein nächster Schritt
PositivDie Zweifel an deiner Fahreignung sind ausgeräumt.Gutachten bei der Führerscheinstelle einreichen.
Kurs empfohlen (Nachschulung)Das Ergebnis ist grenzwertig; ein Kurs nach § 70 FeV kann es in „geeignet“ wenden.Amtlich anerkannten Kurs absolvieren und Gutachten mit Bescheinigung einreichen.
NegativDie Zweifel sind nicht ausgeräumt.Nicht einreichen, Ursachen analysieren, gründlich vorbereiten und wiederholen.

Positives Gutachten

Ein positives Gutachten reichst du bei der Fahrerlaubnisbehörde ein, die dann über die Erteilung entscheidet. Für die Wiedererteilung fallen bei der Behörde Gebühren von etwa 140 bis 260 € an (Richtwert 2026). War der Anlass ein Punktestand von 8 Punkten, wird dein Punktestand in Flensburg nach bestandener MPU auf 0 gesetzt.

Kursempfehlung nach § 70 FeV

Eine Kursempfehlung bedeutet, dass ein amtlich anerkannter Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV dein grenzwertiges Ergebnis in „geeignet“ drehen kann. Die Empfehlung steht im Gutachten selbst. Für welche Anlässe das gilt und wie der Kurs abläuft, erklärt der Ratgeber Kurs nach § 70 FeV.

Negatives Gutachten

Ein negatives Gutachten heißt, dass du die Fragestellung diesmal nicht ausräumen konntest. Das ist kein endgültiges Aus: Eine feste Sperre zwischen zwei Versuchen gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Wiederholung aber erst, wenn sich in der Sache etwas geändert hat. Wie du vorgehst, steht unter MPU nicht bestanden.

Musst du das Gutachten bei der Führerscheinstelle einreichen?

Die Vorlage des MPU-Gutachtens ist freiwillig. Du bekommst das Gutachten selbst und entscheidest, ob du es der Behörde gibst. Ein negatives Gutachten musst du nicht einreichen, es bleibt dann nur dir und der Begutachtungsstelle bekannt.

Beachte aber die Folgen: Ohne eingereichtes positives Gutachten gilt der Eignungsnachweis als nicht erbracht. Hast du deinen Führerschein noch und läuft eine von der Behörde gesetzte Frist, droht nach deren Ablauf die Entziehung. Bei einem Antrag auf Neuerteilung wird die Fahrerlaubnis ohne positives Gutachten nicht erteilt.

Hinweis: Lies ein negatives Gutachten genau. Die Begründung zeigt dir, an welchen Punkten der Gutachter Zweifel hatte – das ist die beste Grundlage für den nächsten Versuch.

Wie lange ist ein MPU-Gutachten gültig?

Ein MPU-Gutachten hat kein gesetzliches Verfallsdatum. In der Praxis akzeptieren Behörden ein Gutachten aber meist nur etwa 1 bis 3 Jahre nach der Untersuchung. Liegt die MPU länger zurück, kann die Behörde Zweifel an der Aktualität haben.

Plane deshalb so, dass du ein positives Gutachten zeitnah einreichst. Bei einer gerichtlichen Sperrfrist hilft es, die Neuerteilung etwa 3 Monate vor Ablauf zu beantragen. Mehr dazu liest du im Ratgeber Gültigkeit des MPU-Gutachtens und unter Fristen rund um die MPU.

Was kostet das MPU-Gutachten?

Das MPU-Gutachten kostet je nach Anlass und Begutachtungsstelle etwa 400 bis 900 € (Richtwerte 2026). Seit 2018 legt jede Stelle ihre Preise selbst fest, deshalb gibt es Spannen.

AnlassGutachtengebühr (Richtwert 2026)
Punkteca. 400–650 €
Straftatenca. 500–700 €
Alkohol oder Drogenca. 550–750 €
Kombi-Fragestellungca. 650–900 €

Die Gebühr bezahlst du für die Untersuchung, unabhängig vom Ergebnis. Bei einer Wiederholung fällt sie erneut an. Alle weiteren Kostenblöcke zeigt die Seite MPU-Kosten.

Wie geht es jetzt weiter?

Kläre per Akteneinsicht, welche Fragestellung dein Gutachten beantworten muss, und richte deine Vorbereitung genau darauf aus. Starte geforderte Abstinenznachweise früh, denn sie bestimmen meist deinen Zeitplan. Über MPU Plus kannst du eine passende Beratung finden, die dich bis zu einem tragfähigen Gutachten begleitet.

Häufige Fragen

Bekomme ich das MPU-Gutachten selbst zugeschickt?

Ja, das Gutachten geht an dich und nicht automatisch an die Behörde. Du entscheidest, ob du es bei der Führerscheinstelle einreichst. Ein negatives Gutachten musst du nicht vorlegen.

Erfährt die Führerscheinstelle von einem negativen Gutachten?

Nein, wenn du es nicht einreichst, kennen es nur du und die Begutachtungsstelle. Allerdings gilt der Eignungsnachweis dann als nicht erbracht. Je nach Situation droht die Entziehung oder die Neuerteilung wird abgelehnt.

Bekomme ich mit einem positiven Gutachten sofort meinen Führerschein?

Nein, das Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage, die Fahrerlaubnis erteilt die Führerscheinstelle. Du reichst das positive Gutachten dort ein, und die Behörde entscheidet über die Wiedererteilung. Dafür fallen etwa 140 bis 260 € Gebühren an (Richtwert 2026).

Was bedeutet „nachschulungsfähig“ im MPU-Gutachten?

Damit ist gemeint, dass das Ergebnis grenzwertig ist und der Gutachter einen Kurs nach § 70 FeV empfiehlt. Nach erfolgreicher Teilnahme kann aus dem grenzwertigen Ergebnis ein „geeignet“ werden. Du reichst dann Gutachten und Kursbescheinigung gemeinsam ein.

Kann ich mir aussuchen, welche Stelle mein Gutachten erstellt?

Ja, du darfst die Begutachtungsstelle unter den amtlich anerkannten Stellen frei wählen. Alle bewerten nach denselben Beurteilungskriterien. Unterschiede gibt es vor allem bei Preis, Terminen und Erreichbarkeit.