Seit der Cannabis-Legalisierung 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum statt früher 1,0 ng/ml, und die MPU-Anordnung hat mit § 13a FeV eine eigene Rechtsgrundlage. Gelegentlicher Konsum stellt deine Fahreignung nicht mehr automatisch in Frage. Unverändert streng bleibt es bei Mischkonsum, Abhängigkeit und Fahrten mit deutlich erhöhten Werten. Wann genau eine MPU droht und wie sie abläuft, erklärt die Seite MPU wegen Cannabis.
Was hat sich durch die Legalisierung konkret geändert?
Die Legalisierung hat vor allem drei Dinge verändert: den Grenzwert, die Rechtsgrundlage für die MPU und den Blick auf gelegentlichen Konsum. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte im Vergleich.
| Thema | Vor 2024 | Seit 2024 |
|---|---|---|
| THC-Grenzwert im Verkehr | 1,0 ng/ml | 3,5 ng/ml Blutserum (Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG) |
| Rechtsgrundlage der MPU-Anordnung | allgemeine Drogenvorschriften | eigene Vorschrift § 13a FeV (an die Alkohol-Regel § 13 FeV angelehnt) |
| Gelegentlicher Konsum | konnte Eignungszweifel auslösen | stellt die Eignung nicht mehr automatisch in Frage |
| Wiederholte Fahrten | – | § 13a FeV nennt „wiederholte“ Zuwiderhandlungen, ohne feste Zahl |
| Behörden-Praxis | – | MPU regelmäßig ab der 2. Cannabis-Fahrt |
| Ausnahme: Zusatztatsachen | – | MPU schon bei der 1. Fahrt möglich |
| Bewertungsmaßstab der Gutachter | ältere Beurteilungskriterien | 5. Auflage der Beurteilungskriterien (2026), an das Cannabisgesetz angepasst |
Die Tabelle ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer der aktuelle Gesetzestext und die konkrete Anordnung deiner Fahrerlaubnisbehörde.
Was bedeutet der Grenzwert von 3,5 ng/ml?
Der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum markiert, ab wann das Fahren unter Cannabiseinfluss eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ist. Unter dem Wert greift dieser Tatbestand nicht. Das ist aber kein Freibrief: Wer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, muss auch dann mit Konsequenzen und Zweifeln an der Fahreignung rechnen.
Wichtig ist die Einheit: Gemessen wird im Blutserum, nicht im Urin oder mit einem Schnelltest. Wie lange du nach dem Konsum über dem Wert liegst, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Wer sicher gehen will, trennt Konsum und Fahren konsequent.
Ab wann ordnet die Behörde heute eine MPU an?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU bei Cannabis heute in der Regel erst ab der zweiten Fahrt über dem Grenzwert an. Grundlage ist § 13a FeV, der ein medizinisch-psychologisches Gutachten unter anderem bei „wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss“ vorsieht.
„Wiederholt“ ohne feste Zahl
Das Gesetz nennt keine konkrete Anzahl von Fahrten. Die oft zitierte Regel „erst ab der 2. Fahrt“ ist gängige Behörden-Praxis und kein Gesetzeswortlaut. Deshalb kann die Einschätzung im Einzelfall abweichen – die Anordnung deiner Behörde ist maßgeblich.
Zusatztatsachen: MPU schon nach der ersten Fahrt
Die Behörde kann eine MPU auch schon nach der ersten Fahrt anordnen, wenn Zusatztatsachen vorliegen. Typische Beispiele sind:
- ein akuter THC-Wert von mehr als 11 ng/ml,
- ein Abbauwert THC-COOH über 150 ng/ml,
- Mischkonsum (etwa Cannabis zusammen mit Alkohol),
- Anzeichen für eine Abhängigkeit.
Außerdem sieht § 13a FeV eine MPU vor, wenn Anzeichen für Cannabismissbrauch bestehen, die Fahrerlaubnis früher aus diesen Gründen entzogen wurde oder geklärt werden muss, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht. Mehr Hintergrund findest du auf der Seite MPU wegen Cannabis.
Was ist trotz Legalisierung gleich geblieben?
Gleich geblieben ist, dass Mischkonsum und Abhängigkeit weiterhin sehr ernst genommen werden. Die Legalisierung hat den Umgang mit gelegentlichem Konsum entschärft, nicht den mit problematischem Konsum.
Mischkonsum
Mischkonsum, also Cannabis zusammen mit Alkohol oder anderen Substanzen, gilt als Zusatztatsache. Er kann schon bei einer einzelnen Fahrt zur MPU-Anordnung führen. Die Gutachter werten ihn als Hinweis darauf, dass die Kontrolle über den Konsum nicht mehr sicher ist.
Abhängigkeit
Bei einer Cannabisabhängigkeit ist die Fahreignung ausgeschlossen, bis 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz vorliegt. Begründen Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit, sieht § 13a FeV zunächst ein ärztliches Gutachten vor. Der Nachweis läuft dann über ein anerkanntes Abstinenzprogramm, wie auf der Seite Abstinenznachweis beschrieben.
Andere Drogen
Für andere Betäubungsmittel wie Kokain, Amphetamin oder Opiate hat sich nichts gelockert. Hier gilt weiterhin § 14 FeV, und schon einmaliger Konsum kann die Eignung ausschließen – auch ohne Fahrt.
Gilt die neue Regel auch für Medizinalcannabis?
Für Medizinalcannabis gilt eine eigene Regel: das Medikamentenprivileg nach § 24a Abs. 4 StVG. Wer Cannabis ärztlich verschrieben bekommt und es bestimmungsgemäß einnimmt, fällt nicht unter die 3,5-ng/ml-Ordnungswidrigkeit. Bei Ausfallerscheinungen schützt das Privileg aber nicht. Die Details erklärt der Ratgeber Medizinalcannabis und Autofahren.
Was bedeutet das für eine laufende oder alte MPU-Sache?
Ob die neue Rechtslage in deinem konkreten Fall etwas ändert, hängt vom Zeitpunkt, der Aktenlage und der Anordnung ab. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Die Behörde muss in der Anordnung eine konkrete Fragestellung benennen, und genau diese beantwortet das Gutachten.
Hast du Zweifel, ob eine Anordnung rechtmäßig ist, oder läuft eine Frist, lass das von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Nicht jede Anordnung ist rechtmäßig, aber das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Wie bewerten Gutachter Cannabis heute?
Die Gutachter arbeiten seit 2026 nach der 5. Auflage der Beurteilungskriterien, die an das Cannabisgesetz angepasst wurde. Cannabis hat darin eine eigene Systematik, die sich an § 13a FeV orientiert.
Unverändert entscheidend ist das psychologische Gespräch. Der Gutachter prüft, ob du verstanden hast, warum es zu der Fahrt kam, was sich seitdem geändert hat und warum die Änderung stabil ist. Einmalige Ausrutscher-Erzählungen helfen nicht, wenn die Aktenlage ein Muster zeigt.
Für ein positives Gutachten brauchst du in der Regel drei Dinge, glaubhaft und widerspruchsfrei: Problemeinsicht in dein eigenes Konsummuster, eine konkrete Verhaltensänderung und Stabilität mit einem inneren Motiv, das nicht nur „für den Führerschein“ trägt. Daran hat die Legalisierung nichts geändert.
Was du jetzt tun kannst
- Lies die Anordnung genau: Welche Rechtsgrundlage (§ 13a FeV) und welche Fragestellung nennt die Behörde?
- Beantrage Akteneinsicht, damit du alle Werte (THC, THC-COOH) und Vorfälle kennst.
- Prüfe, ob Abstinenz gefordert ist – bei Abhängigkeitszeichen solltest du ein anerkanntes Programm sofort starten, weil 12 Monate der Flaschenhals sind.
- Lass unklare Rechtsfragen von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
- Wenn eine MPU ansteht: passende Vorbereitung finden.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einer einzigen Cannabis-Fahrt über 3,5 ng/ml eine MPU?
In der Regel nicht, denn die Behörden ordnen die MPU meist erst ab der 2. Fahrt an. Liegen aber Zusatztatsachen vor, etwa mehr als 11 ng/ml THC, THC-COOH über 150 ng/ml, Mischkonsum oder Abhängigkeitszeichen, ist sie schon nach der ersten Fahrt möglich.
Wo steht die Zwei-Fahrten-Regel im Gesetz?
Nirgends wörtlich. § 13a FeV spricht nur von „wiederholten“ Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss, ohne feste Zahl. Die Grenze ab der 2. Fahrt ist gängige Behörden-Praxis.
Ist gelegentliches Kiffen heute unproblematisch für den Führerschein?
Gelegentlicher Konsum stellt die Fahreignung nicht mehr automatisch in Frage. Entscheidend bleibt, dass du Konsum und Fahren trennst und nicht mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum fährst.
Brauche ich bei Cannabisabhängigkeit einen Abstinenznachweis?
Ja. Bei Abhängigkeit ist die Fahreignung ausgeschlossen, bis 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz vorliegt. Der Nachweis läuft über ein akkreditiertes Programm mit Urin- oder Haarkontrollen.


