Kurz gesagt
Wenn du die MPU bestanden hast, reichst du das positive Gutachten bei deiner Führerscheinstelle ein, und die Behörde erteilt dir auf dieser Grundlage die Fahrerlaubnis wieder. Wie schnell das geht, hängt von der Bearbeitung bei deiner Behörde und vom Ende deiner Sperrfrist ab. Danach kommt der Teil, den viele unterschätzen: das Erreichte im Alltag stabil zu halten.
Was machst du als Erstes mit dem positiven Gutachten?
Als Erstes liest du das Gutachten vollständig und reichst es dann zeitnah bei der Fahrerlaubnisbehörde ein. Das Gutachten geht an dich, weil du die Begutachtungsstelle selbst beauftragt hast. Die Behörde kennt das Ergebnis also erst, wenn du es vorlegst.
Lies dabei nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Begründung und mögliche Hinweise am Ende. Manchmal steht dort eine Empfehlung, etwa zu einem Kurs oder zu weiteren Nachweisen. Was ein Gutachten genau enthält und wie es aufgebaut ist, erklärt die Seite MPU-Gutachten.
Warte mit dem Einreichen nicht lange. Ein Gutachten hat zwar kein gesetzliches Verfallsdatum, Behörden akzeptieren es in der Praxis aber meist nur etwa 1 bis 3 Jahre (Richtwert). Was das im Detail bedeutet, steht im Ratgeber Wie lange ist ein MPU-Gutachten gültig?.
Wie läuft es nach der bestandenen MPU Schritt für Schritt ab?
Nach der bestandenen MPU folgen meist nur noch wenige Schritte bis zum Führerschein. Die Reihenfolge ist in den meisten Fällen gleich, die Details klärst du mit deiner Behörde.
- Gutachten prüfen: Stimmen deine Daten, und gibt es Empfehlungen oder Hinweise im Gutachten?
- Antrag prüfen: Läuft dein Antrag auf Neuerteilung bereits? Wenn nicht, stellst du ihn jetzt bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Gutachten einreichen: Das Original oder die von der Behörde gewünschte Form vorlegen und nachfragen, ob noch Unterlagen fehlen.
- Sperrfrist beachten: Eine gerichtliche Sperre nach § 69a StGB (6 Monate bis 5 Jahre) muss abgelaufen sein, vorher darf keine Fahrerlaubnis erteilt werden.
- Gebühr zahlen: Für die Wiedererteilung berechnet die Behörde als Richtwert etwa 140 bis 260 €.
- Führerschein abholen: Erst mit dem ausgehändigten Dokument darfst du wieder fahren.
Welche Aufgaben die Behörde in diesem Verfahren hat und wie du am besten mit ihr kommunizierst, beschreibt die Seite Führerscheinstelle.
Wie lange dauert es bis zum Führerschein?
Wie lange es vom Einreichen bis zum Führerschein dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Bearbeitungszeiten sind je nach Behörde unterschiedlich, deshalb fragst du am besten direkt bei deiner Führerscheinstelle nach.
Zwei Dinge kannst du selbst beeinflussen. Erstens: Reiche das Gutachten vollständig und zeitnah ein, damit keine Rückfragen entstehen. Zweitens: Wenn die Sperrfrist noch läuft, hilft dir das schnellste Gutachten nichts, denn erteilt wird erst nach ihrem Ablauf. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag auf Neuerteilung als Richtwert schon etwa 3 Monate vor Sperrablauf zu stellen.
Fahr nicht los, nur weil das Gutachten positiv ist. Die Fahrerlaubnis gilt erst, wenn die Behörde sie erteilt hat.
Kann die Fahrerlaubnis mit Auflagen oder Beschränkungen erteilt werden?
Ja, das ist möglich. Nach § 23 Abs. 2 FeV kann die Behörde die Fahrerlaubnis beschränken oder mit Auflagen erteilen, wenn jemand nur bedingt geeignet ist. Eine Beschränkung kann sich zum Beispiel auf eine bestimmte Fahrzeugart beziehen.
In der Praxis kommt das vor allem bei medizinischen Fragestellungen vor. Viele Erkrankungen sind gut behandelbar, die Eignung bleibt dann bestehen, eventuell mit Auflagen oder einer Befristung. Ob in deinem Fall etwas davon gilt, ergibt sich aus Gutachten und Bescheid. Bei Unklarheiten fragst du bei der Behörde nach, bei rechtlichen Zweifeln ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
Was gilt, wenn das Gutachten eine Nachschulung empfiehlt?
Wenn das Gutachten einen Kurs nach § 70 FeV empfiehlt, ist das Ergebnis grenzwertig, aber nicht verloren. Der Kurs kann es in „geeignet“ wenden. Nach § 11 Abs. 10 FeV genügt dann in der Regel statt einer neuen MPU die Teilnahmebescheinigung.
Dafür muss der Kurs nach § 70 FeV anerkannt sein, du darfst keine Fahrerlaubnis besitzen, und die Behörde muss der Teilnahme vor Kursbeginn zugestimmt haben. Reiche das Gutachten deshalb ein und kläre die Zustimmung, bevor du dich anmeldest. Bei Anordnungen wegen Punkten nach § 4 Abs. 10 StVG oder nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV gilt diese Regel nicht.
Was passiert mit Punkten und Probezeit?
Bei einem Punkte-Anlass wird dein Stand im Fahreignungsregister nach bestandener MPU auf 0 gesetzt. Bei anderen Anlässen bleiben Einträge bestehen, bis sie nach den Tilgungsfristen des § 29 StVG gelöscht werden. Mehr zum Punktesystem findest du unter MPU wegen Punkten.
Für Fahranfänger ist die Probezeit wichtig. Nach § 2a Abs. 1 StVG endet sie vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Mit der neuen Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit, allerdings nur im Umfang der Restdauer der vorherigen. Nach § 2a Abs. 2a StVG kann sie sich zusätzlich um 2 Jahre verlängern, etwa wenn ein Aufbauseminar nur wegen der Entziehung nicht angeordnet wurde.
Während der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt außerdem die 0,0-‰-Grenze. Wie Probezeit und MPU zusammenhängen, erklärt der Ratgeber MPU in der Probezeit. Wie lange deine Probezeit konkret noch läuft, lässt du dir am besten von der Behörde bestätigen.
Wie hältst du das Erreichte nach der MPU stabil?
Das Erreichte hältst du stabil, indem du genau das weiterlebst, was du im Gutachten gezeigt hast. Ein positives Gutachten setzt in der Regel drei Dinge voraus: Problemeinsicht, eine konkrete Verhaltensänderung und deren Stabilität. Diese Änderung war nicht nur für den Führerschein gedacht, sondern für deinen Alltag.
Die Zeit direkt nach der Neuerteilung ist dabei eine besondere Phase. Der Druck durch Termine und Nachweise fällt weg, und alte Gewohnheiten können sich leiser zurückmelden. Hilfreich sind deshalb:
- Deine Strategien griffbereit halten: Was tust du in Risikosituationen, etwa auf Feiern, unter Stress oder bei Konflikten?
- Die Abmachungen mit dir selbst beibehalten: Abstinenz oder feste Trinkregeln, Trennung von Konsum und Fahren, ruhigere Fahrweise.
- Unterstützung nutzen: Gespräche mit Angehörigen oder eine weitere Begleitung durch Beratung oder Verkehrstherapie, wenn du merkst, dass es wackelt.
- Ehrlich bleiben: Wenn du einen Ausrutscher bemerkst, sprich darüber und hol dir früh Hilfe, statt ihn zu verdrängen.
Bedenke auch: Eine neue Auffälligkeit kann ein neues Verfahren auslösen, und Wiederholungsfälle verschärfen die Anforderungen an eine spätere Begutachtung deutlich. Wer stabil bleibt, muss sich darüber keine Gedanken machen.
Was du jetzt tun kannst
- Gutachten vollständig lesen und auf Empfehlungen wie einen Kurs nach § 70 FeV prüfen.
- Gutachten zeitnah einreichen und bei der Führerscheinstelle nach fehlenden Unterlagen und der Bearbeitungsdauer fragen.
- Sperrfrist und Probezeit klären, damit du weißt, ab wann du fahren darfst und welche Regeln dann gelten.
- Deinen Stabilitätsplan aufschreiben: Risikosituationen, Strategien und Ansprechpartner.
- Weitere Begleitung prüfen, wenn du dich unsicher fühlst, und dafür die passende Vorbereitung finden.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem positiven Gutachten schon Auto fahren?
Nein, das Gutachten allein berechtigt nicht zum Fahren. Erst wenn die Behörde die Fahrerlaubnis erteilt hat und du den Führerschein erhalten hast, darfst du wieder fahren. Bis dahin wäre eine Fahrt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Schickt die Begutachtungsstelle das Gutachten direkt an die Behörde?
Nein, das Gutachten geht an dich, weil du die Untersuchung selbst beauftragt hast. Du reichst es selbst bei der Führerscheinstelle ein. Frag dort nach, in welcher Form sie es benötigt.
Muss ich nach der bestandenen MPU weiter Abstinenznachweise abgeben?
Das hängt von deinem Fall, dem Gutachten und dem Bescheid der Behörde ab. Eine allgemeine Pflicht lässt sich daraus nicht ableiten. Kläre das direkt mit deiner Führerscheinstelle und halte dich unabhängig davon an die Veränderung, die du im Gutachten gezeigt hast.
Was kostet die Wiedererteilung nach der MPU?
Die Behörde berechnet für die Wiedererteilung als Richtwert etwa 140 bis 260 €. Die Kosten für Gutachten, Nachweise und Vorbereitung hast du zu diesem Zeitpunkt meist schon bezahlt.


